Entdecken Sie die Vorzüge moderner Neubauimmobilien durch das umfassende Angebot der Deutschen Bank Immobilien.
Ein Haus nach den eigenen Wünschen planen – und die Realisierung einem Fachmann überlassen. Deutsche Bank Immobilien ist Ihr starker Partner mit mehr als 40 Jahren Erfahrung für die Vermittlung von Neubauprojekten.
Wir arbeiten mit ausgewählten Bauträgern zusammen, die durch Erfahrung und gute Bonität punkten. Profitieren Sie jetzt von unserer Neubaukompetenz!
Seien Sie vor Vertragsunterzeichnung ruhig neugierig: Wie viele Jahre ist der Kandidat schon als Bauträger tätig? Welche Referenzprojekte kann er vorweisen? Achten Sie darauf, dass es sich dabei um Immobilien aus Bereichen handelt, die in der Größe, in der Nutzungsart und in der Qualität ihren Vorstellungen entsprechen. Wenn möglich, sollten Sie frühere Auftraggeber kontaktieren, um sich ein genaueres Bild von der Arbeitsweise des Bauträgers machen zu können.
Ein weiterer Schritt, den Sie auf jeden Fall vor der Auftragsvergabe machen sollten: Lassen Sie sich die Hausbank des Bauträgers nennen und erkundigen Sie sich dort nach seiner Bonität. Seriöse Unternehmen sollten nichts dagegen einzuwenden haben.
Auch wenn es aufwendig ist, sollten Sie so genau wie möglich festlegen, wie die Immobilie am Ende aussehen soll. Je konkreter Sie Ihre Vorstellungen schriftlich festhalten, desto größer ist Ihre Planungssicherheit. Dies gilt vor allem, wenn Sie Sonderwünsche oder Extraleistungen an den Bauträger haben.
Der Bauträger erwirbt das Grundstück, bevor er mit dem Bau Ihres Traumhauses beginnt und das Grundstück sowie die fertige Immobilie an Sie weiterverkauft. Um alle Missverständnisse rund um den Grund und Boden von vornherein aus dem Weg zu räumen, sollten Sie auf eine aktuelle Freistellungserklärung des ursprünglichen Verkäufers bestehen. So können Sie sicher sein, dass das Grundstück frei von alten Grundschulden und anderen Belastungen ist.
Dieses wichtige Dokument muss notariell beglaubigt werden. Für den Inhalt gilt: Halten Sie darin einen möglichst konkreten Fertigstellungstermin sowie etwaige Etappenziele für einzelne oder mehrere Gewerke fest. Falls es zu Verzögerungen am Bau kommt, schützen Sie die vorab vereinbarten Entschädigungen vor finanziellen Mehrbelastungen. Achten Sie zudem darauf, dass für den Bauträger mindestens die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Zudem sollte der Vertrag festlegen, wann Ihnen alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben auszuhändigen sind - Baupläne, Grundrisse, Bodengutachten, Wärmeschutznachweise und andere wichtige Dokumente sollte der Bauträger Ihnen möglichst vor Baubeginn übergeben. Ebenfalls wichtig: Legen Sie fest, dass Sie oder andere, etwa von Ihnen beauftragte Fachleute oder Handwerker, die Baustelle jederzeit betreten dürfen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, dass im Bauvertrag tatsächlich alle wichtigen Punkte aufgeführt sind, sollte diesen vor dem Notartermin von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen.
Die aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Autor: Susanne Widrat, Dipl.-Volkswirtin/Journalistin, Stand: April 2021
Bauträger kaufen, erschließen und bebauen Grundstücke. Größere Flächen unterteilen sie in kleinere Einheiten und realisieren darauf verschiedene Wohnkonzepte: zum Beispiel Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Die einzelnen Immobilien verkaufen Sie nach der Fertigstellung an Privatkunden weiter.
Die Aufgaben des Bauträgers sind viel umfassender als zum Beispiel die eines Bauunternehmens oder Generalübernehmers. Der Bauträger plant nicht nur Immobilien und koordiniert sowie kontrolliert deren Bau. Er kümmert sich auch um den Kauf, die Erschließung und die Einteilung der Grundstücke, die er anschließend inklusive Immobilie weiterverkauft.
Beim sogenannten Bauträgervertrag handelt es sich um eine Kombination aus einem Kaufvertrag und einem Werkvertrag – der Bauträger erwirbt ja schließlich ein Grundstück und kümmert sich um die Ausführung der vereinbarten Bauleistungen, bevor er beides zusammen – Grundstück und Immobilie - weiterverkauft.
Die juristischen Regeln für eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (kurz: MaBV) festgehalten. So schreibt zum Beispiel ein Passus vor, dass der Bauträger die bereits bezahlten Raten ausschließlich für das Bauprojekt des jeweiligen Kunden einsetzen darf. Übrigens: Für Neubauten, die im Rahmen eines Bauträgervertrags errichtet wurden, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.
Wer mit einem Bauträger zusammenarbeitet, erhält alles aus einer Hand: Der Bauträger kümmert sich um alle notwendigen Genehmigungen und beauftragt sowie beaufsichtigt alle beteiligten Baufirmen. Der spätere Eigenheimbesitzer muss sich also weder mit den Ämtern noch mit einzelnen Handwerkern auseinandersetzen. Sollten später einmal Mängel am Grundstück oder am Bau festgestellt werden, gibt es auch hier nur einen Ansprechpartner, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Hinzu kommt: Im notariellen beglaubigten Kauf- und Bauvertrag, der mit dem Bauträger abgeschlossen wird, wird nicht nur ein Festpreis vereinbart, sondern auch eine detaillierte Baubeschreibung inklusive Kostenplan sowie ein fixer Termin für die Fertigstellung. Dies garantiert dem Käufer finanzielle Transparenz und sorgt für zeitliche Planungssicherheit.
Es gibt noch einen dritten Vorteil, der für die Zusammenarbeit spricht: Für Bauträger gehören der Erwerb eines Grundstücks, die Planung und der Bau einer Immobilie zu seinem alltäglichen Geschäft. Entsprechend versiert geht er mit allen Fragen um, bei denen es zum Beispiel um aktuelle energetische Standards, innovative Baumaterialien oder moderne und ansprechende Wohnlösungen geht.
Das MaBV schreibt vor, dass zwischen Bauträger und Kunde ein Zahlungsplan aufgestellt werden muss. In diesem wird möglichst genau fixiert, bei welchem Baufortschritt welcher Anteil des Kaufpreises an den Bauträger zu zahlen ist. Maximal sieben Ratenzahlungen sind vorgesehen. Die wichtigste Zahlung ist wohl die erste, denn mit ihrer Überweisung erfolgt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit wird dem Kunden garantiert, dass er nach Fertigstellung des Hauses auch tatsächlich der alleinige Eigentümer wird – vorausgesetzt, er hat den Kaufpreis komplett beglichen. Damit er sichergehen kann, dass eventuell auftretende Baumängel möglichst schnell und fachmännisch beseitigt werden, sieht das MaBV eine fünfprozentige Sicherheit vor – diese Summe muss erst nach der vollständigen Abnahme durch den Käufer beglichen werden.
Die aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Autor: Susanne Widrat, Dipl.-Volkswirtin/Journalistin, Stand: April 2021